AGB
1. Geltungsbereich
(1) Mawigo Windelgeschenke, Melanie Ackermann Design & Kreation, Normannenstr. 5, 86368 Gersthofen, bietet Kunden unter der Webadresse www.mawigo.com bzw. www.mawigo.shop in einem Online-Shop überwiegend Originelle Windelgeschenke als Unikate an.
(2) Nachfolgende Bestimmungen gelten für Verträge zwischen Mawigo und dem Kunden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Maßgeblich ist die im jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen gewerblicher Kunden bedürfen zu ihrer Geltung der Anerkennung von Mawigo.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss im Onlineshop, Lieferungsvorbehalt
(1) Die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen grundsätzlich keine bindenden Angebote zum Abschluss eines Vertrags dar; dabei handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, Mawigo ein verbindliches Angebot zum Kauf des Produkts zu unterbreiten. Mit der Bestellung im Onlineshop erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bestätigt Mawigo dem Kunden den Zugang dieser Bestellung, handelt es sich nicht um die Annahme der Bestellung; die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Mawigo ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von sieben Werktagen nach dessen Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder durch ausdrückliche Mitteilung oder mit Zugang der ausgelieferten Ware beim Kunden erklärt werden. Andernfalls ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.
(2) Mawigo behält sich vor, eine andere als die gekaufte Sache zu liefern, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. Dies betrifft beispielsweise technische Änderungen oder Änderungen des Gewichts, die die Funktionalität der Kaufsache nicht beeinträchtigen, sowie geringe Form- und Farbänderungen bei Gegenständen, bei denen die Gestaltung keine Rolle spielt.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nicht, wenn Mawigo die mangelnde Selbstbelieferung zu vertreten hat. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird Mawigo den Kunden unverzüglich informieren; im Fall des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
3. Preise, Liefer- und Versandkosten
(1) Die in den Angeboten angeführten Preise sind ausnahmslos Endpreise - d.h. Sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.
(2) Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise ohne Verpackung, Fracht, Porto und - sofern der Kunde Unternehmer ist - Versicherung. Bei der Versendung der Artikel fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an.
(3) Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift angegeben zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen – etwa erneut anfallende Versandkosten – so hat der Kunde diese zu ersetzen, wenn er schuldhaft nicht die richtige Adresse angegeben hat.
4. Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde hat – soweit nichts anderes vereinbart ist – alle Beträge spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrags bei Mawigo.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, hat er bei Nichtzahlung ab dem 14. Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu leisten.
5. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
(2) Wenn der Kunde Unternehmer ist, darf er die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes verarbeiten und veräußern, bzw. zur Erbringung einer Lieferung und Leistung verbrauchen. Für den Fall der Veräußerung oder des Verbrauches zur Erbringung einer Lieferung und Leistung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Kunde bereits im Voraus seine Entgeltforderungen aus der Weiterveräußerung oder der Erbringung der Lieferung und Leistung gegenüber den Endabnehmern an die Firma Mawigo abtritt, welche die Abtretung schon jetzt annimmt.
6. Liefer- und Versandbedingungen
(1) Die Lieferung der Artikel erfolgt, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, grundsätzlich gegen Vorauskasse und auf dem Versandwege innerhalb Deutschlands.
(2) Teillieferungen sind nur zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind oder der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat. Unzumutbar sind etwa Teillieferungen eines einheitlichen Kaufgegenstandes. Teillieferungen haben keinen Einfluss auf die Rechte des Kunden aufgrund von Leistungsstörungen.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Unternehmern mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über. Hinsichtlich der Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, falls der Kunde in Annahmeverzug gerät.
(4) Im Falle der Nichteinhaltung von Lieferfristen aufgrund vorübergehender Leistungshindernisse, die auf höhere Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) oder auf ähnliche Ereignisse (z.B. Streik oder Aussperrung) zurückzuführen sind, verlängern sich die Fristen um einen dem Leistungshindernis entsprechenden Zeitraum.
7. Transportschäden
(1) Die nachfolgenden Absätze 2 bis 4 gelten, wenn der Abschluss des Kaufvertrags nicht nur für Mawigo, sondern auch für den Kunden zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Durch die folgenden Regelungen zu Transportschäden werden Rechte und Ansprüche von Kunden, insbesondere wegen Mängelhaftung, nicht eingeschränkt.
(2) Lieferungen sind im Beisein des Zustellers zu prüfen. Im Fall von äußerlich erkennbaren Transportschäden ist der Kunde verpflichtet, diese auf den Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; die Verpackung ist aufzubewahren.
(3) War der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung bei Annahme äußerlich nicht erkennbar, wird der Kunde gebeten, dies Mawigo unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme von dem Verlust bzw. der Beschädigung anzuzeigen.
(4) Der Kunde wird Mawigo nach besten Kräften unterstützen, soweit Mawigo diese Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend macht.
8. Gewährleistung
(1) Dem Kunden stehen wegen eines anfänglichen Sachmangels die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegen Mawigo zu. Der Kunde hat zunächst ein Recht auf Nacherfüllung, wenn und soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Dem Kunden bleibt jedoch grundsätzlich das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
(2) Macht der Kunde Nacherfüllung geltend, ist er auf Verlangen von Mawigo verpflichtet, die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrüge für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen.
(3) Offensichtliche Mängel sind durch Unternehmer innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware in Textform anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen; es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige. Vorstehender Ausschluss der Gewährleistung gilt indes nicht, soweit Mawigo nach 9. Absatz 1 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
9. Haftung
(1) Mawigo haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Mawigo, deren gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet Mawigo für gegebene Garantien sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, etwa dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) umfasst werden. Davon abgesehen haftet Mawigo für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihr, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Absatz 1 Sätze 1 und 2 fallen, haftet Mawigo, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Käufer deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, so dass insbesondere mittelbare Schäden (z.B. entgangener Gewinn) sowie Folgeschäden ausgeschlossen sind. Die Höhe des Schadens ist gegenüber Unternehmern auf den Wert beschränkt, der dem dreifachen Wert der Lieferung entspricht.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
10. Einlösung von Aktionsgutscheinen
(1) Gutscheine, die vom Verkäufer im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend "Aktionsgutscheine"), können nur im Online-Shop des Verkäufers und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden. Einzelne Produkte können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt.
(2) Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Pro Bestellung kann immer nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden.Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird vom Verkäufer nicht erstattet.
(3) Reicht der Wert des Aktionsgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden. Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst. Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn der Kunde die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.
(4) Der Aktionsgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Aktionsgutschein im Online-Shop des Verkäufers einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
10. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Verbraucher schützende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Mawigo. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.